Die Vorfreude ist groß, das Lamellendach ausgesucht - und dann fragt der Nachbar: "Habt ihr dafür überhaupt eine Genehmigung?" Keine Panik: In vielen Fällen brauchen Sie keine. Aber die Grenzen sollte man kennen, bevor gebaut wird.
Die gute Nachricht: oft verfahrensfrei
Die Landesbauordnung NRW stellt Terrassenüberdachungen bis zu einer Fläche von 30 Quadratmetern und bis 4,50 Metern Tiefe verfahrensfrei - für viele private Lamellendächer und Pergola-Anlagen reicht das. Verfahrensfrei heißt: kein Bauantrag. Es heißt aber NICHT regelfrei - Abstandsflächen zum Nachbarn, örtliche Gestaltungssatzungen und das Nachbarrecht gelten trotzdem.
Wo es genauer hinzuschauen gilt
- Größere Anlagen oder besondere Lagen (Grenznähe, Denkmalschutz, Bebauungsplan mit Gestaltungsregeln)
- Gewerbliche Nutzung, etwa in der Außengastronomie - hier reden oft auch Ordnungsamt und Konzession mit
- Eigentumswohnanlagen: ohne Beschluss der Gemeinschaft geht nichts
Technisch beraten wir herstellerneutral: vom WAREMA-Lamellendach Lamaxa bis zur Pergola-Markise, die als textiles Dach oft unterhalb der Schwellen bleibt. Beim kostenlosen Ortstermin klären wir beides - Technik und Papierlage.

