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Bevor der Bagger kommt ...

Braucht mein Lamellendach eine Baugenehmigung in NRW?

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Von Frank Fischer · 6. Oktober 2026 · Lesezeit etwa 5 Minuten

Die Vorfreude ist groß, das Lamellendach ausgesucht - und dann fragt der Nachbar: "Habt ihr dafür überhaupt eine Genehmigung?" Keine Panik: In vielen Fällen brauchen Sie keine. Aber die Grenzen sollte man kennen, bevor gebaut wird.

Die gute Nachricht: oft verfahrensfrei

Die Landesbauordnung NRW stellt Terrassenüberdachungen bis zu einer Fläche von 30 Quadratmetern und bis 4,50 Metern Tiefe verfahrensfrei - für viele private Lamellendächer und Pergola-Anlagen reicht das. Verfahrensfrei heißt: kein Bauantrag. Es heißt aber NICHT regelfrei - Abstandsflächen zum Nachbarn, örtliche Gestaltungssatzungen und das Nachbarrecht gelten trotzdem.

Wo es genauer hinzuschauen gilt

Wichtig: Verbindlich beantwortet solche Fragen nur Ihr örtliches Bauamt - Vorschriften ändern sich, und jede Kommune hat Eigenheiten. Wir liefern Ihnen dafür die technischen Unterlagen der Hersteller gleich mit und haben die Abläufe aus vielen Projekten im Griff.

Technisch beraten wir herstellerneutral: vom WAREMA-Lamellendach Lamaxa bis zur Pergola-Markise, die als textiles Dach oft unterhalb der Schwellen bleibt. Beim kostenlosen Ortstermin klären wir beides - Technik und Papierlage.

FF
Frank FischerGeschäftsführer von Fischer Sonnenschutz in Solingen. Seit über 25 Jahren plant und montiert er mit seinem Team Markisen, Pergolen und Großschirme in ganz NRW.

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