Der Balkon glüht, die Nachbarin hat längst eine Markise - also einfach bestellen? Bitte nicht: Wer zur Miete wohnt oder eine Eigentumswohnung besitzt, sollte VOR dem ersten Dübel eine Frage klären. Sonst wird der Schattenspender zum Streitfall.
Zur Miete: der Vermieter entscheidet mit
Eine fest montierte Markise greift in die Bausubstanz und das Erscheinungsbild des Hauses ein - dafür brauchen Sie grundsätzlich die Zustimmung des Vermieters, am besten schriftlich und mit Angabe von Modell und Farbe. Viele sagen ja, wenn die Montage fachgerecht erfolgt und die Optik zum Haus passt. Genau dabei helfen wir: mit Produktunterlagen, Farbvorschlägen und der Zusage, dass Profis montieren.
In der Eigentumswohnung: die Gemeinschaft fragt mit
Balkon-Außenseite und Fassade gehören in aller Regel zum Gemeinschaftseigentum - die Markise ist damit eine bauliche Veränderung, über die die Eigentümerversammlung beschließt. Ein ordentlicher Beschluss vorab erspart Jahre an Ärger; Musterunterlagen fürs Protokoll liefern wir mit.
Und wenn das Nein kommt?
Dann gibt es Schatten ohne Bohrmaschine: frei stehende Schirme mit Plattenständer, Sonnensegel an mobilen Masten oder Klemm-Lösungen, die ohne Eingriff in die Substanz auskommen - nicht ganz so souverän wie die Markise, aber genehmigungsfrei glücklich.
Beim kostenlosen Ortstermin schauen wir uns Balkon und Befestigungslage an - und sagen klar, welche Lösung sich durchsetzen lässt.

